Was ist karl von einem?

Karl von Amira

Karl von Amira (geboren am 8. März 1848 in Aschaffenburg; gestorben am 22. November 1930 in München) war ein bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler, der sich vor allem mit dem Deutschen%20Recht, insbesondere dem Germanischen%20Recht und der Rechtsgeschichte beschäftigte. Er gilt als einer der Begründer der modernen germanistischen Rechtswissenschaft.

Amira lehrte an den Universitäten Freiburg, Breslau und München. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählten neben dem Germanischen Recht auch das Staatsrecht und die Rechtsarchäologie. Er untersuchte die materiellen Grundlagen des Rechtslebens, z.B. die Bedeutung von Waffen, Geräten und Kleidung für die Rechtsordnung.

Sein Hauptwerk ist die "Nordgermanische Obligationenrecht" (1882-1895), in dem er das Schuldrecht der nordgermanischen Völker umfassend darstellte. Er war zudem Mitherausgeber des "Archivs für Urkundenforschung". Amira leistete einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der Rechtsquellen des Mittelalters.